Für den Antrag auf Bewilligung eines Gründungszuschusses benötigen Sie als Gründer einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung eine positive Beurteilung einer fachkundigen Stelle, die damit die Tragfähigkeit Ihres Geschäftskonzeptes bestätigt.
Sie erhalten hier eine Fachkundige Stellungnahme zur Vorlage bei der Arbeitsagentur oder Rentenversicherung – innerhalb von 48 Stunden, auch am Wochenende.
Unsere Leistungen:
- Durchsicht und Überprüfung der von Ihnen erarbeiteten Unterlagen
- Ausfertigung einer Fachkundigen Stellungnahme zur Vorlage bei der Arbeitsagentur oder Rentenversicherung
- Hinweise und Tipps zu notwendigen Veränderungen bzw. zu erforderlichen Modifikationen falls aufgrund der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen keine Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhabens bescheinigt werden kann
- Eine kostenfreie Nachbegutachtung, falls Sie Ihre Unterlagen modifizieren mussten
- Bearbeitung innerhalb von 48 Stunden – auch am Wochenende
Für die Erstellung der Fachkundigen Stellungnahme werden folgende Unterlagen benötigt:
- Lebenslauf
- Businessplan bzw. umfangreiche Beschreibung Ihres Gründungsvorhabens
- Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung für drei Jahre
- Finanzierungsplan
- Übersicht der Privatausgaben/ Lebenshaltungskosten
- gegebenenfalls Mietvertrag oder Gesellschaftervertrag
- Falls möglich, die von Ihnen bereits ausgefüllten Vordrucke der Arbeitsagentur
Direkt nach Kauf dieser Beratungsleistung erhalten Sie weitere Informationen zur Vorbereitung sowie zum weiteren Ablauf.
Die Fachkundige Stellungnahme wird erstellt durch:
Dr. Frank Plaßmeyer