Fachkundige Stellungnahme (Gründung)

Fachkundige Stellungnahme (Gründung)

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Für den Antrag auf Bewilligung eines Gründungszuschusses benötigen Sie als Gründer einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung eine positive Beurteilung einer fachkundigen Stelle, die damit die Tragfähigkeit Ihres Geschäftskonzeptes bestätigt. 

Sie erhalten hier eine Fachkundige Stellung­­nahme zur Vorlage bei der Arbeits­agentur oder Rentenversicherung – innerhalb von 48 Stunden, auch am Wochenende.

Unsere Leistungen:

  • Durchsicht und Überprüfung der von Ihnen erarbeiteten Unterlagen
  • Ausfertigung einer Fachkundigen Stellungnahme  zur Vorlage bei der Arbeits­agentur oder Rentenversicherung
  • Hinweise und Tipps zu notwendigen Veränderungen bzw. zu erforderlichen Modifikationen falls aufgrund der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen keine Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhabens  bescheinigt werden kann
  • Eine kostenfreie Nachbegutachtung, falls Sie Ihre Unterlagen modifizieren mussten
  • Bearbeitung innerhalb von 48 Stunden – auch am Wochenende

Für die Erstellung der Fachkundigen Stellungnahme werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Lebenslauf
  • Businessplan bzw. umfangreiche Beschreibung Ihres Gründungsvorhabens
  • Rentabilitäts- und Liqui­ditäts­pla­nung für drei Jahre
  • Finanzierungsplan
  • Übersicht der Privatausgaben/ Lebenshaltungskosten
  • gegebenenfalls Mietvertrag oder Gesellschaftervertrag
  • Falls möglich, die von Ihnen bereits ausgefüllten Vordrucke der Arbeitsagentur

Direkt nach Kauf dieser Beratungsleistung erhalten Sie weitere Informationen zur Vorbereitung sowie zum weiteren Ablauf.

Die Fachkundige Stellungnahme wird erstellt durch:

Dr. Frank Plaßmeyer

Dr. Frank Plaßmeyer