Externe Meldestelle: Hinweis- & Beschwerde-Portal+

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Aufgrund der großen Nachfrage: Unser Komplettpaket zum Hinweisgeberschutz

Das "Hinweis- & Beschwerde-Portal+" ist eine maßgeschneiderte Lösung, die speziell für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe konzipiert wurde. Es ist ideal für Einrichtungen und Dienste jeder Größe – sowohl für größere Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeitenden, entsprechend den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), als auch für kleinere Einrichtungen. Unser Angebot hilft dabei, Vertrauen und Sicherheit in Einrichtungen für Kinder- und Jugendhilfe zu stärken. Sie bietet einen klaren und leicht zugänglichen Weg, um Probleme und Beschwerden zu melden.

Obwohl das „Hinweis- & Beschwerde-Portal+“ insbesondere für größere Einrichtungen mit mehr als 50 Mitarbeitenden im Einklang mit den Vorschriften des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) konzipiert wurde, bietet es auch für kleinere Einrichtungen und Dienste erhebliche Vorteile. Es fördert eine Kultur der Transparenz und des Vertrauens, was für die Sicherheit und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen von entscheidender Bedeutung ist.

Das 'Hinweis- & Beschwerde-Portal+“ ist sehr sicher und effektiv. Es erfüllt wichtige gesetzliche Anforderungen, wie das Hinweisgeberschutzgesetz, die EU-Whistleblower-Richtlinie und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Außerdem berücksichtigt es spezielle Regeln zum Beschwerderecht in Angelegenheiten von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien gemäß § 45 (2) Ziffer 4 SGB VIII.

Im Rahmen unseres Angebotes "Hinweis- & Beschwerde-Portal+" übernehmen wir den Betrieb Ihrer externen Meldestelle und setzen die gesetzlich geforderten Meldeverfahren verlässlich um. Zu unseren Hauptverantwortlichkeiten gehört die Durchführung des Verfahrens gemäß § 17 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Das beinhaltet konkret das Versenden einer Eingangsbestätigung an den Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt einer Meldung. Außerdem informieren wir den Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Meldung über die weiteren Schritte und den aktuellen Stand der Untersuchung.

Wenn eine Hinweisgebende Person eine persönliche Übermittlung der Meldung wünscht und nicht in eine telefonische oder audiovisuelle Übermittlung, wie eine Videokonferenz, einwilligt, organisieren wir in Absprache mit Ihnen als verantwortlicher Stelle ein persönliches Treffen, das den Bestimmungen des § 16 Abs. 3 HinSchG entspricht und in angemessener Zeit stattfindet.

Unser Ziel ist es dabei stets, einen reibungslosen und effektiven Prozess für die Handhabung von Meldungen zu gewährleisten, um so die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.

    Kostenstruktur:

    • Einrichtungsgebühr: Einmalig 345 € für die Einrichtung des Systems.
    • Monatliche Kosten: 117,81 €
    • Sichtung und Weiterleitung von Hinweisen: im Zusammenhang mit § 45 Abs.2 Nr.4 SGB VIII (Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten von Kindern, Jugendlichen und deren Familien innerhalb und außerhalb der Einrichtung) erheben wir keine Gebühren.Zusätzlich zur Pauschalvergütung wird für jeden über den Meldekanal eingehenden Hinweis eine einmalige Bearbeitungsgebühr erhoben. Die Höhe dieser Gebühr beträgt pro Hinweis 117,81 €.
      Für jede nachweisbare und als unzutreffend oder irreführend identifizierte Meldung wird eine reduzierte Bearbeitungsgebühr von 9,90 € fällig.

    Besonderer Hinweis für Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen: Dieses Angebot eignet sich auch hervorragend als interne und externe Beschwerdemöglichkeit gemäß § 45 (2) Ziffer 4 SGB VIII.

    Wenn Sie es eilig haben und gleich loslegen möchten, können Sie direkt mit dem Ausfüllen unseres Fragebogens starten: Hier geht es direkt zu unserem Fragebogen

    Kontaktieren Sie uns: Bei Fragen erreichen Sie uns per E-Mail an datenschutz(at)ijos.net.

    Sie erwerben hier ein Paket, bestehend aus Ersteinrichtung und monatlicher Gebühr für den ersten Monat. Danach erhalten Sie eine Dauerrechnung für die monatliche Gebühr.