Dieses Paket beinhaltet einen Antrag auf Zustimmung zu einer Investitionsmaßnahme (SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfe).
Eine Erhöhung der Vergütung für Investitionen kann gemäß § 78 c SGB VIII nur dann verlangt werden, wenn der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe der Investitionsmaßnahme vorher zugestimmt hat.
Beantragen Sie daher alle von Ihnen beabsichtigten Investitionen formal korrekt und vermeiden Sie unnötigen Ärger in der nächsten Entgeltverhandlung.
Bitte beachten Sie, dass auch für die Anmietung von Räumlichkeiten entsprechende Investitionsanträge an das zuständige Jugendamt zu richten sind.
Vorlage im Word- und PDF-Format:
Die Word-Dateien können von Ihnen individuell angepasst werden.