Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für soziale Einrichtungen!

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Gerade für soziale Einrichtungen ist der Schutz personenbezogener Daten von immenser Bedeutung, nicht zuletzt, weil die DSGVO strengste Anforderungen und hohe Sorgfalt verlangt.

Warum ist die Datenschutz-Folgenabschätzung so entscheidend?

In bestimmten Fällen, insbesondere wenn neue Technologien zum Einsatz kommen oder die Verarbeitung von Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt, verlangt der Gesetzgeber eine umfassende DSFA.

Unser Service stellt sicher, dass Ihre Datenverarbeitungsprozesse, ob systematisch, umfangreich oder spezifisch, stets den Anforderungen der DS-GVO genügen. Wir evaluieren die Notwendigkeit, die Risiken und erarbeiten entsprechende Abhilfemaßnahmen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Unsere Experten bieten eine systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge, bewerten Risiken und erarbeiten gezielte Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus beraten wir Sie in allen Fragen rund um den Datenschutz, sodass Sie nicht nur rechtssicher handeln, sondern auch das Vertrauen Ihrer Zielgruppen stärken.
Soziale Einrichtungen tragen eine besondere Verantwortung. Der sensible Umgang mit Daten sollte deshalb höchste Priorität haben. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und stellen Sie sicher, dass Sie allen Anforderungen gerecht werden.

Machen Sie den ersten Schritt in Richtung eines verantwortungsvollen Datenschutzes und lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass die Rechte und Freiheiten Ihrer Klienten gewahrt bleiben. 

Wir erarbeiten mit Ihnen und für Sie insgesamt vier Datenschutz-Folgenabschätzung inklusive Risikokartierung und Stellungnahme für folgende Verarbeitungstätigkeiten:

  • Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  • Umfangreiche Verarbeitung von Daten, die dem Sozial-, einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen
  • Hilfeplanung
  • Anwendung von Microsoft 365

Damit wir die Datenschutz-Folgenabschätzung für Sie erstelle können, ist es erforderlich, dass Sie vorab einen Fragebogen bearbeiten (Bearbeitungsdauer ca. 30 Minuten).