Betreuungsvertrag (Ambulante Hilfen zur Erziehung)

Betreuungsvertrag (Ambulante Hilfen zur Erziehung)

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Vielen Leistungserbringern ist nicht klar, dass Sie ohne Not Risiken eingehen, wenn Sie Kinder und Jugendliche ambulant begleiten, ohne ihre Zahlungsansprüche abzusichern. Nur unter bestimmten Voraussetzungen haben Leistungserbringer einen Anspruch auf Kostenerstattung für geleistete Hilfen gegenüber dem Jugendamt.

Anders als zum Beispiel in der Eingliederungshilfe, ist der Abschluss von Betreuungsverträgen in der Jugendhilfe sehr unüblich. Dabei ist ein Betreuungsvertrag essentiell, wenn es um die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen gegenüber dem Jugendamt geht. Gleiches gilt für die Kostenzusage (Schuldbeitrittserklärung), die häufig erst Wochen nach Beginn der Leistungserbringung zugesandt wird.

Wir raten deshalb dringend: Schließen Sie einen Betreuungsvertrag und fordern Sie zeitnah die Kostenzusagen an.

Sie benötigen:

  • einen Betreuungsvertrag
  • eine Kostenzusage
  • einen Bewilligungsbescheid

Ihre Vorteile:

  • Sie sichern Ihre Zahlungsansprüche gegenüber dem Jugendamt und schützen sich vor Zahlungsausfällen.
  • Beispielfälle sind ungeklärte Zuständigkeiten, rückwirkende Einstellungen der Hilfe, etc.

Sie erhalten zwei Muster eines Betreuungsvertrages (Minderjährige und Volljährige Klienten) als PDF-Datei und als Word-Datei (DOCX) zum Download. Die Word-Dateien können von Ihnen individuell angepasst werden.

Das Muster beinhaltet auch implementierte Muster für Einwilligungserklärungen zur Schweigepflichtsentbindung (Hilfeplanung und Leistungserbringung).

Zukünftige Aktualisierungen erhalten Sie kostenfrei.